Mindestlohn-Aufzeichnungspflichten

PLATZHALTER!! Mit Wirkung zum 1. August 2015 sind folgende Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten: Die Aufzeichnungspflicht entfällt wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt des Arbeitnehmers eine Grenze von 2.000 Euro brutto überschreitet und dieses Monatsentgelt für PLATZHALTER!!

 

Wir suchen Verstärkung!

Für die zukünftige Entwicklung unseres Standortes in Mainz suchen wir in Voll- und/oder Teilzeit:

  • Steuerfachangestellte/-en
  • Bilanzbuchhalter/-in oder Steuerfachwirt/-in

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