Freiberufler

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bilanzierungspflichtig. Das vereinfacht vieles und macht einen Steuerberater scheinbar nicht notwendig.

Dabei muss aber zunächst zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die ausgeübte Tätigkeit auch wirklich die eines Freiberuflers ist und nicht etwa die eines Gewerbetreibenden oder eines Selbstständigen. Auch wenn Details das Einkommensteuergesetz regelt, gibt es noch genug strittige Fälle. Hier stehen wir Ihnen beraten zur Seite um zunächst Ihre Einkommensart festzulegen. Wenn Sie als Freiberufler anerkannt sind, haben wir im Rahmen der Einkommensteuererklärung viele Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Darüber hinaus beraten wir Sie, wenn Sie sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen möchten. Abhängig von der dann gewählten Rechtsform ändern sich die steuerlichen Anforderungen, die deshalb im Vorfeld genau durchdacht werden sollten.

 

Wir suchen Verstärkung!

Für die zukünftige Entwicklung unseres Standortes in Mainz suchen wir in Voll- und/oder Teilzeit:

  • Steuerfachangestellte/-en
  • Bilanzbuchhalter/-in oder Steuerfachwirt/-in

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