Glossar

Außenprüfung und Betriebsprüfung

Bei einer Außenprüfung werden die vergangenen drei Jahre, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bis zu den letzten zehn Jahren geprüft. Das Finanzamt kündigt eine Prüfung mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Prüfungsanordnung an. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Idealerweise lassen Sie bereits sowohl Ihre Finanz- als auch Ihre Lohnbücher von uns führen. Dann haben Sie die ruhige Gewissheit, dass diese Unterlagen einwandfrei sind, wodurch die Arbeit des Prüfers erleichtert und beschleunigt wird.

Bescheidprüfung

Bescheide des Finanzamts sind nicht immer fehlerlos. Deshalb sollten Sie Bescheide von uns prüfen lassen, damit wir bei Bedarf fristgerecht reagieren und mögliche Rechtsmittel ausschöpfen könnte. Eine Erleichterung wäre es in diesem Zusammenhang, wenn Sie uns die Vollmacht für den Schriftwechsel mit Ihrem Finanzamt übertrügen. Dann ginge die Post zunächst an uns und wir könnten schneller reagieren.

Erfolgsrechnung

Es wird ermittelt, wie groß der Erfolg des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum war. Die Frage, was als Erfolg gewertet wird, hängt dabei von der Zielsetzung des Unternehmens ab. Meist ist das Ziel einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften, so dass für die Erfolgsrechnung beispielsweise die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen herangezogen werden kann. Handelt es sich demgegenüber um ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen, wird der Erfolg am sozialen Nutzen und den damit verbundenen sozialen Kosten gemessen.

Existenzgründungsberatung

Bevor Sie eigenwirtschaftlich am Markt aktiv werden, ist eine umfassende Gründungsberatung erforderlich. Neben kommunalen oder staatlichen Einrichtungen zur Gründungsberatung sind auch wir als Kompetenzzentrum zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme z.B. gegenüber den Arbeitsagenturen berechtigt. Zuvor klären wir mit Ihnen die grundlegenden Fragen zur Existenzgründung (Erfolgsaussichten, Rechtsformwahl, Personal, Planungsrechnungen (Business-Plan), etc.

Finanzierungsberatung

Bei Investitionen ergeben sich in der Regel Fragen nach der Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung oder nach Leasingmodellen. Anhand von Abschreibungsverläufen und Liquiditätsplanungen beraten wir Sie gerne mit dem Ziel, für Sie eine optimale Lösung zu finden.

Geldflussrechnung

Bei der Geldflussrechnung, die auch unter dem Namen Cashflow-Rechnung bekannt ist, werden die Zahlungsmittelströme innerhalb des Unternehmens dargestellt. Zum einen werden dadurch Aussagen über die Liquidität möglich. Zum anderen werden Veränderungen in den Zahlungsmittelströmen, die zu einer Veränderung der Liquidität führen können, rechtzeitig sichtbar gemacht.

Die Geldflussrechnung zeigt die Zahlungsströme innerhalb eines Unternehmens auf und wird meist in Zusammenhang mit der Liquiditätsrechnung durchgeführt.

Klageverfahren Finanzgericht / Rechtsbehelfsverfahren

Bescheide des Finanzamtes und der Steuerbehörden können fehlerhaft sein. Nicht umsonst empfiehlt es sich, die Bescheide durch einen Steuerberater prüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Dem Einspruch wird aber nicht unbedingt Folge geleistet und so landet mancher Fall vor dem Finanzgericht. Mit uns haben Sie jedoch kompetenten Steuerberater, die Ihnen helfen Ihr Recht durchzusetzen, an Ihrer Seite.

Liquiditätsrechnung

Egal ob Unternehmer oder Privatperson: man möchte wissen, ob man liquide ist. Nur wenn man finanziell flüssig ist, ist man in der Lage, fällige Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Aufschluss über die Liquidität gibt die Auswertung von zu erwartenden Einnahmen im Vergleich zu den zu erwartenden Ausgaben.

Lohnsteuerprüfung

Lohnsteuerprüfungen werden vom Finanzamt meist 14 Tage im Voraus angekündigt. Wir haben dann ausreichend Zeit uns gemeinsam gründlich vorzubereiten. Gerne übernehmen wir die Betreuung dieser Prüfung, unabhängig davon, ob wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen oder nicht.

Sozialversicherungsprüfung

Spätestens alle vier Jahre steht einem Arbeitgeber mit festangestellten Arbeitnehmern eine Sozialversicherungsprüfung in Haus. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Meldungen bzgl. der Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite und bereiten Ihre Unterlagen entsprechend vor.

Unternehmensbewertung

Die Frage, was das eigene Unternehmen wert ist, wird spätestens dann interessant, wenn man verkaufen oder vererben will. Wir übernehmen diese Bewertung anhand aktueller Analysemethoden. Dabei gibt es aber kein absolutes Bewertungskriterium, denn Unternehmensbewertung ist grundsätzlich immer der Vergleich mit einer Alternative. Dennoch können wir einen Wert nach betriebswirtschaftlichen Methoden objektivierbar darstellen und so einer Preisfindung wesentlich Vorschub leisten. Für die Bewertung einer unternehmerischen Einheit bieten wir Erfahrungen nicht nur im Ertragswertverfahren (IdW S 1) sondern auch insbesondere bei „small caps“ in gängigen und von der Praxis angewandten abgeleiteten Ertragswertverfahren, Multiplikatorenverfahren (EBIT- oder Umsatzmultiplikatoren) oder dem AHW-Standard (Unternehmensbewertung im Handwerk).

Unternehmensnachfolge

Mit viel Engagement haben Sie sich Ihr eigenes Unternehmen aufgebaut. Da sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, wie es mit dem Unternehmen weitergeht, wenn Sie sich zur Ruhe setzen oder Sie sich aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen müssen. Auch für Ihren Todesfall sollte alles geregelt sein, damit Ihre Erben nicht durch zu Steuerlasten erdrückt werden. Das betrifft u.a. auch Fragen zur Erbregelung und Fragen zur Rechtsform. Interdependienzen zur Unternehmensbewertung und Unternehmensberatung sind sofort ersichtlich. Wir können Ihnen, wenn nötig auch im Verbund mit kooperierenden Anwälten, eine individuelle Strategie für die Nachfolge entwickeln.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Neben den üblichen Fragen nach der Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, den Fragen nach der persönlichen Haftung stehen auch Fragen nach den unterschiedlichen Besteuerungskonstellationen an. Auch der Wechsel von Rechtsformen werden wir Ihnen kompetent nach UmwG und UmwStG beantworten.

Wir suchen Verstärkung!

Für die zukünftige Entwicklung unseres Standortes in Mainz suchen wir in Voll- und/oder Teilzeit:

  • Steuerfachangestellte/-en
  • Bilanzbuchhalter/-in oder Steuerfachwirt/-in

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