Jahresabschluss
Der Jahresabschluss stellt zum einen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag dar und wird von Banken und Kreditinstituten zur Bewertung herangezogen. Gleichzeitig wird auf Basis des Jahresabschlusses die Höhe der Besteuerung, von Dividenden und Erfolgsbeteiligungen festgelegt.
Bei den vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses sollten Sie insbesondere die Überprüfung und die Korrektur des zugrundeliegenden Zahlenmaterials einem Fachmann überlassen. Darüber hinaus analysieren wir selbstverständlich auch den Jahresabschluss und ermitteln aussagekräftige Kennzahlen, die zur Beurteilung und Planungsrechnung herangezogen werden können
Unsere Leistungen im Rahmen des Jahresabschlusses lassen sich wie folgt benennen:
- Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) nach HGB in der Fassung des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz Pflicht ab Jahresabschluss 31.12.2016 einschl.)
- Mithilfe bei der Aufstellung eines eventuell notwendigen Lageberichts
- Aufstellung bzw. Ableitung des steuerrechtlichen Jahresabschlusses
- Darlegung von hr und str Wahlrechten bei Ansatz und Bewertung
- Einnahmen-Überschussrechnungen