Sozialversicherungsprüfung
Spätestens alle vier Jahre steht einem Arbeitgeber mit festangestellten Arbeitnehmern eine Sozialversicherungsprüfung in Haus. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Meldungen bzgl. der Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite und bereiten Ihre Unterlagen entsprechend vor.