Erfolgsrechnung

Es wird ermittelt, wie groß der Erfolg des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum war. Die Frage, was als Erfolg gewertet wird, hängt dabei von der Zielsetzung des Unternehmens ab. Meist ist das Ziel einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften, so dass für die Erfolgsrechnung beispielsweise die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen herangezogen werden kann. Handelt es sich demgegenüber um ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen, wird der Erfolg am sozialen Nutzen und den damit verbundenen sozialen Kosten gemessen.

Geldflussrechnung

Bei der Geldflussrechnung, die auch unter dem Namen Cashflow-Rechnung bekannt ist, werden die Zahlungsmittelströme innerhalb des Unternehmens dargestellt. Zum einen werden dadurch Aussagen über die Liquidität möglich. Zum anderen werden Veränderungen in den Zahlungsmittelströmen, die zu einer Veränderung der Liquidität führen können, rechtzeitig sichtbar gemacht.

Die Geldflussrechnung zeigt die Zahlungsströme innerhalb eines Unternehmens auf und wird meist in Zusammenhang mit der Liquiditätsrechnung durchgeführt.

Liquiditätsrechnung

Egal ob Unternehmer oder Privatperson: man möchte wissen, ob man liquide ist. Nur wenn man finanziell flüssig ist, ist man in der Lage, fällige Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Aufschluss über die Liquidität gibt die Auswertung von zu erwartenden Einnahmen im Vergleich zu den zu erwartenden Ausgaben.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Neben den üblichen Fragen nach der Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, den Fragen nach der persönlichen Haftung stehen auch Fragen nach den unterschiedlichen Besteuerungskonstellationen an. Auch der Wechsel von Rechtsformen werden wir Ihnen kompetent nach UmwG und UmwStG beantworten.

Unternehmensnachfolge

Mit viel Engagement haben Sie sich Ihr eigenes Unternehmen aufgebaut. Da sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, wie es mit dem Unternehmen weitergeht, wenn Sie sich zur Ruhe setzen oder Sie sich aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen müssen. Auch für Ihren Todesfall sollte alles geregelt sein, damit Ihre Erben nicht durch zu Steuerlasten erdrückt werden. Das betrifft u.a. auch Fragen zur Erbregelung und Fragen zur Rechtsform. Interdependienzen zur Unternehmensbewertung und Unternehmensberatung sind sofort ersichtlich. Wir können Ihnen, wenn nötig auch im Verbund mit kooperierenden Anwälten, eine individuelle Strategie für die Nachfolge entwickeln.

Wir suchen Verstärkung!

Für die zukünftige Entwicklung unseres Standortes in Mainz suchen wir in Voll- und/oder Teilzeit:

  • Steuerfachangestellte/-en
  • Bilanzbuchhalter/-in oder Steuerfachwirt/-in

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